Fragen und Antworten zum GenoKonzept
Zweck und Sinn einer Genossenschaft?
Antwort:
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Genossenschaft
hat insbesondere das Ziel, Wohnungen, Häuser, Eigenheime für Mitglieder zu errichten und zu erwerben.
Was kostet die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft?
Antwort:
Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Jedes Mitglied kann maximal 400 Genossenschaftsanteile erwerben. (Zeichnungssumme)
Alle Informationen finden Sie in der Einlagen Tabelle
Wer sucht die Immobilie – zukünftiges Eigenheim aus?
Antwort:
Sie als Mitglied der Genossenschaft. Die Genossenschaft schützt die Einlagen Ihrer Mit-Genossen dadurch,
dass jedes Objekt durch TÜV-Gutachter begutachtet wird.
Was muss ich monatlich an die Genossen bezahlen?
Antwort:
Nach dem Einzug in Ihre neues Eigenheim zahlen Sie einen Mietzins von 4,5 % auf die Investitionssumme.
Beispiele bei den GenoHäusern.
Zusätzlich zum Mietzins spart das Mitglied mindestens 1,1% p.a. der Investitionssumme zweckgebunden auf
eine Anlageform (von Genotec freigegeben) an, die auf seinen Namen geführt und an die Genossenschaft
abgetreten wird.
Wie lange ist die 4,5 % Miete garantiert?
Antwort:
Sie haben 25 Jahre lang garantiert die gleiche konstante Miete!
Wer zahlt die Wartung des Hauses, der Wohnung?
Antwort:
Das Mitglied trägt die Verbrauchskosten oder laufende Kosten selbst. (vergleichbar mit Auto-Leasing)
Ich möchte meine Einlagen (Ansparsumme und Genossenschaftsanteile) zurück?
Antwort:
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluß eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist
von einem Jahr schriftlich kündigen. Dem ausgeschiedenen Mitglied ist das Auseinandersetzungsguthaben
binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz!
Wieso heisst das Optionskaufmodell und nicht Mietkaufmodell?
Antwort:
Spätestens nach 25 Jahren muss sich das Mitglied entscheiden, ob es die Immobilie als Eigentümer
erwerben will oder sich anderweitig orientieren möchte. Das Mitglied hat die Option selbst zu entscheiden!
Optionskauf genau erklärt.
Warum bin ich als Genosse vor Versteigerungen sicher?
Antwort:
Der Eigenheimbauer tritt dabei nur als Mieter seiner Immobilie auf, seine Rechte sind mittels
Grundbucheintrag gesichert. Hierfür wird in Abt. II des Grundbuches eine Auflassungsvormerkung zu
Beginn eingetragen.
Wie zufrieden sind unsere Genossen und wie sieht ein Eigenheim aus?
Antwort:
In diesem Blog hat ein Mitglied seine Erfahrungen mit der Genotec zusammengefasst.
Weitere Kunden finden Sie noch auf unserer Hauptseite: GenoKunden
Lesen Sie selbst und bilden sich Ihre Meinung.























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